Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
Sie erhalten z. B. bei einer Summe von € 5.000,- einen Zuschuss in Höhe von € 600,-
